Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement? Wie funktioniert BEM?

Die drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein ganzheitliches BGM fußt immer auf den folgenden drei Säulen:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Abbildung 1: Die drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements BGM

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist die „jüngste“ der drei Säulen: Seit 2004 sind Arbeitgebende verpflichtet, kranken Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Gesetzlich ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert.

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, Zusammenhänge zwischen Krankheit und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit abzuleiten, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden bzw. Fehlzeiten zu vermeiden und die (Wieder-)Eingliederung von erkrankten Beschäftigten zu ermöglichen.

Wie läuft betriebliches Eingliederungsmanagement ab: Das BEM-Verfahren

In der Praxis sieht BEM so aus, dass die Betriebe betroffenen Arbeitnehmenden verschiedene Formen der Unterstützung anbieten und zu klären versuchen, wie eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden kann. Die Arbeitgebenden sind gesetzlich verpflichtet, BEM anzubieten. Die Beschäftigten können das Verfahren jedoch ablehnen, die Teilnahme am BEM ist für sie freiwillig.

Nachdem die sechswöchige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, wird der Erstkontakt mit der betroffenen Person gesucht. Ziel ist es, erste Informationen zum BEM zu geben und das Interesse des Betriebs an der Durchführung zu bekunden. Wenn die betroffene Person dem Erstgespräch zustimmt und die Vereinbarung zum BEM unterschreibt, können erste Informationen gesammelt und Vertrauen aufgebaut werden. Weitere Gespräche bilden dann die Grundlage für Wiedereingliederungsmaßnahmen. Am Ende des Prozesses sollte eine Evaluation stehen, um den Grad der Zielerreichung zu ermitteln.

Abbildung 2: Typischer BEM-Prozess (Weigl & Weinreich, 2011)

Abbildung 2: Typischer BEM-Prozess (Weigl & Weinreich, 2011)

Akteur:innen im BEM-Prozess

In größeren Betrieben wird das BEM in der Regel von einem BEM-Team geleitet, das sich im Wesentlichen aus Arbeitgebenden oder Arbeitgebendenvertreter:in, Arbeitnehmendenvertreter:in und einer/einem BEM-Beauftragten zusammensetzt. Sinnvoll ist eine Unterstützung des BEM-Teams durch weitere interne oder externe Fachleute, z.B. Betriebsarzt/-ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. die Schwerbehindertenvertretung.